
Tageslehrgang Mühlbach zur 44. BImSchV
Tageslehrgang zur 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Beschreibung
Mit der Einführung der 44. BImSchV wurde die EU-Richtlinie (EU) 2015/2193 über mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Verordnung ist die Verschärfung und Vereinheitlichung der Emissionsgrenzwerte für verschie-dene Anlagenarten (Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) sowie die Einführung umfassender Überwachungs- und Dokumentationspflichten. Für Betreiber von Feuerungsanlagen gilt: • Registrierungs- und Dokumentationspflichten gegenüber der zuständigen Behörde (i. d. R. Kreisverwaltungsbehörde). • Anzeigepflicht nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen vor Inbetriebnahme. • Bestehende Anlagen mussten bis zum 1. Dezember 2023 nachgemeldet werden. • Alle Anlagen werden in einem öffentlich zugänglichen Anlagenregister geführt. Die VDI 4207 Blatt 3 (Ausgabe 11/2021) beschreibt die Durchführung der Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis unter 10 MW durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Der Tageslehrgang vermittelt die europäischen Anforderungen und deren nationale Umsetzung im Geltungsbereich des Schornsteinfegerhandwerks. Neben der theoretischen Darstellung wird die prakti-sche Anwendung anhand der Bescheinigung gemäß VDI 4207 Blatt 3 erläutert. Der Lehrgang richtet sich an Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, die bereits Aufträge im Anwendungsbereich der 44. BImSchV bearbeiten oder künftig entsprechende anbieten möchten. Lehrgangsstruktur und Inhalte Begrüßung, Einleitung 0,5 h Rechtliche Grundlagen 3,0 h Aggregationsregel 1,0 h Anforderungen an die Messung vor Ort 1,0 h Dokumentationspflicht des Betreibers 0,5 h Bescheinigung Öl/Gas 2,0 h




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